Direktvermarktung für Photovoltaik: So funktioniert sie – und warum Sie keine Angst davor haben müssen
Direktvermarktung für Photovoltaik einfach erklärt: Was ab 2027 kommt, wie Börsenerlös und Marktprämie zusammenspielen und was ein Dienstleister kostet.
Wer sich gerade mit einer Photovoltaikanlage beschäftigt, stolpert früher oder später über das Wort Direktvermarktung. Es klingt nach Börse, Risiko und Papierkram. In Wirklichkeit ist es ein Abrechnungsmodell, bei dem ein Dienstleister Ihren Überschussstrom verkauft und der Netzbetreiber eine Prämie obendrauf zahlt. Wir erklären, wie das funktioniert, was es kostet und was die geplante Gesetzesänderung 2027 damit zu tun hat – mit einem Rechenbeispiel aus der Praxis.
Das Wichtigste in Kürze
- Direktvermarktung heißt: Ihr eingespeister Strom wird über einen Direktvermarkter an der Strombörse verkauft, statt zum festen Satz vergütet zu werden
- Zusätzlich zum Börsenerlös zahlt der Netzbetreiber eine Marktprämie, die den Abstand zum Förderniveau ausgleicht – zu 100 %, ohne Abzug durch den Dienstleister
- Für Anlagen ab 100 kWp ist das Modell heute schon Pflicht; nach dem Regierungsentwurf zum EEG soll die feste Einspeisevergütung für Neuanlagen ab 2027 wegfallen und die Direktvermarktung der Normalfall werden
- Rechenbeispiel 15 kWp: 615 € Erlös im Jahr gegenüber 585 € mit fester Vergütung, vor den Kosten des Dienstleisters
- Technisch braucht es eine Schnittstelle am Wechselrichter oder eine Steuerbox – bei neuen Anlagen planen wir das direkt mit ein
Was Direktvermarktung bedeutet
Bislang funktioniert die Einspeisung für Hausanlagen so: Der Strom, den Sie nicht selbst verbrauchen, fließt ins Netz, und der Netzbetreiber zahlt dafür 20 Jahre lang einen festen Satz je Kilowattstunde. Bei der Direktvermarktung tritt an diese Stelle ein Dienstleister, der sogenannte Direktvermarkter. Er meldet Ihre Anlage in seinem Portfolio an, prognostiziert die Einspeisung, verkauft den Strom an der Strombörse und überweist Ihnen den Erlös.
Der Börsenpreis schwankt, mal liegt er über dem alten Fördersatz, mal darunter. Damit Betreiber dadurch nicht schlechter gestellt sind, gibt es die Marktprämie: Der Netzbetreiber zahlt die Differenz zwischen dem gesetzlich festgelegten Förderwert und dem durchschnittlichen Börsenwert von Solarstrom. Börsenerlös plus Marktprämie ergeben zusammen ungefähr das Niveau der festen Vergütung, bei geschickter Vermarktung mehr.
Warum das Thema 2027 jeden Neubau betrifft
Das Bundeskabinett hat im Juli 2026 einen Entwurf beschlossen, der die feste Einspeisevergütung für Neuanlagen ab 1. Januar 2027 durch eine befristete Übergangszahlung ersetzt. Die Einzelheiten haben wir im Artikel zur Einspeisevergütung zusammengefasst. Für die Direktvermarktung sind drei Punkte des Entwurfs entscheidend:
- Wer ab 2027 baut, soll seinen Überschussstrom nicht mehr zum festen Satz abgeben, sondern direkt vermarkten – die Direktvermarktung wird vom Sonderfall zum Normalfall
- Für Anlagen unter 25 kW ist ein Direktvermarktungsbonus von 1,5 Cent je Kilowattstunde vorgesehen, befristet auf bis zu 48 Monate
- Direktvermarkter berichten, dass der Entwurf zudem eine schrittweise Ausweitung der Direktvermarktungspflicht auf kleinere Anlagen vorsieht; heute gilt sie ab 100 kWp
Wichtig zur Einordnung: Das ist ein Regierungsentwurf, Bundestag, Bundesrat und EU-Kommission müssen noch zustimmen. Die Richtung ist aber klar, und sie ist kein Grund zur Sorge. Für Bestandsanlagen und für alle Anlagen, die noch 2026 in Betrieb gehen, ändert sich nichts.
Die Marktprämie: der Teil, den viele vergessen
Die häufigste Sorge lautet: „An der Börse ist Strom im Sommer fast nichts wert, dann verdiene ich nichts mehr.“ Das übersieht die Marktprämie. Sie wird monatlich berechnet als Differenz zwischen dem anzulegenden Wert Ihrer Anlage, also dem Fördersatz, und dem Monatsmarktwert Solar. Fällt der Börsenwert, steigt die Prämie. Sie kommt vom Netzbetreiber, nicht vom Direktvermarkter, und wird deshalb auch nicht mit dessen Gebühren verrechnet.
Zwei Ausnahmen sollten Sie kennen: In Stunden mit negativen Börsenpreisen gibt es für neuere Anlagen keine Marktprämie. Und die Marktprämie gilt für den Förderzeitraum, danach läuft die Anlage in der sogenannten sonstigen Direktvermarktung nur mit dem Börsenerlös weiter. Beides ist mit steuerbarer Einspeisung gut beherrschbar, dazu gleich mehr.
Rechenbeispiel: 15-kWp-Anlage auf dem Einfamilienhaus
Wir haben im Erlösrechner des Direktvermarkters LUOX Energy eine typische Privatanlage durchgerechnet: 15 kWp, 7.500 Kilowattstunden Einspeisung im Jahr, Eigenverbrauch 50 %, Börsenpreis-Szenario 5,51 Cent je Kilowattstunde.
| Direktvermarktung | Feste Einspeisevergütung | |
|---|---|---|
| Erlös an der Strombörse | 413,25 € | – |
| Marktprämie vom Netzbetreiber | 201,75 € | – |
| Vergütung 7,8 ct/kWh | – | 585,00 € |
| Summe für 12 Monate | 615,00 € | 585,00 € |
Vor Kosten liegt die Direktvermarktung in diesem Beispiel rund 5 % über der festen Vergütung. Damit die Rechnung ehrlich bleibt, gehören die Kosten des Dienstleisters dazu. Bei LUOX Energy sind das:
- Ein fixes monatliches Dienstleistungsentgelt, gestaffelt nach Anlagengröße
- Ein variables Entgelt von 3 % des Börsenwerts der eingespeisten Strommenge – die Marktprämie ist davon ausgenommen
- Ausgleichskosten, die 1:1 ohne Aufschlag durchgereicht werden; sie entstehen, wenn die prognostizierte und die tatsächliche Einspeisung voneinander abweichen
- Eine einmalige Einrichtungsgebühr von 200 € je Anlage
Unterm Strich landet eine Hausanlage damit ungefähr auf dem Niveau der festen Vergütung, mit Spielraum nach oben, sobald die Einspeisung gesteuert wird. Der eigentliche Hebel bleibt ohnehin der Eigenverbrauch: Jede selbst genutzte Kilowattstunde spart 30 bis 40 Cent Netzstrom, das Vier- bis Fünffache jeder Einspeiseform.
Marktwert oder Börsenpreis: zwei Vermarktungsmodelle
Direktvermarkter rechnen auf zwei Arten ab. Beim Marktwertmodell bekommen Sie für jede Kilowattstunde den monatlichen Durchschnittswert von Solarstrom, egal wann Sie einspeisen. Bei der Spotvermarktung erhalten Sie den tatsächlichen Börsenpreis der jeweiligen Viertelstunde. Der Unterschied ist größer, als er klingt: 2025 lag der durchschnittliche Börsenstrompreis nach Angaben von LUOX Energy bei 8,93 Cent, der Jahresmarktwert Solar nur bei 4,51 Cent je Kilowattstunde, weil Solarstrom vor allem mittags anfällt, wenn alle einspeisen.
Für eine Anlage ohne Speicher spielt das eine kleinere Rolle. Sobald ein Speicher die Einspeisung in den Abend verschieben kann, wird die Spotvermarktung interessant: Dann verkaufen Sie genau in den Stunden, in denen der Preis hoch ist.
Negative Strompreise: warum Steuerung wichtig wird
An sonnigen Wochenenden ist der Börsenpreis inzwischen regelmäßig negativ, 2025 gab es laut LUOX Energy 567 solcher Stunden. Neuere Anlagen bekommen in diesen Stunden keine Marktprämie, ungesteuertes Einspeisen bringt dann nichts oder kostet sogar. Ein Direktvermarkter mit Steuerzugriff regelt die Anlage in solchen Phasen automatisch ab oder lädt den Speicher, und der Ertrag bleibt erhalten. Genau deshalb gehört die Steuerbarkeit bei neuen Anlagen von Anfang an dazu.
Der Speicher als zweiter Renditehebel
Mit einem intelligenten Speicher wird aus der Direktvermarktung ein aktives Modell: Mittags wird der Überschuss gespeichert, abends zu höheren Preisen eingespeist, und mit einem dynamischen Stromtarif lässt sich der Speicher nachts sogar günstig aus dem Netz laden. Unsere Speicher mit Energiemanagement sind dafür ausgelegt, unabhängig vom Direktvermarkter.
Was Sie technisch brauchen
- Einen Wechselrichter mit Direktvermarktungsschnittstelle oder eine Steuerbox, damit der Vermarkter Prognose und Steuerung übernehmen kann
- Ein intelligentes Messsystem, das die Einspeisung viertelstündlich erfasst
- Die Registrierung der Anlage im Marktstammdatenregister und einen Vertrag mit dem Direktvermarkter
- Bei Bestandsanlagen: eine Prüfung, ob die vorhandene Technik kompatibel ist
So begleiten wir Sie
Bei jeder neuen Anlage planen wir die Schnittstelle direkt mit ein, damit Sie später frei wählen können. Wir erklären Ihnen die Angebote der Direktvermarkter ohne Fachchinesisch, helfen bei Anmeldung und Wechsel und rechnen vorher ehrlich durch, ob es sich für Ihre Anlage lohnt. Und falls nicht: Sagen wir es auch.
Häufige Fragen
Muss ich ab 2027 in die Direktvermarktung?
Nach dem Regierungsentwurf soll die feste Einspeisevergütung für Neuanlagen ab 2027 wegfallen, die Direktvermarktung wird dann der übliche Weg. Bestandsanlagen und Anlagen, die noch 2026 in Betrieb gehen, behalten ihre feste Vergütung. Endgültig ist das Gesetz noch nicht beschlossen.
Verdiene ich mit Direktvermarktung weniger als mit der festen Vergütung?
In unserem Beispiel mit 15 kWp liegt der Erlös vor Kosten rund 5 % höher. Nach Abzug der Gebühren des Dienstleisters landen Hausanlagen ungefähr auf dem Niveau der festen Vergütung, mit Speicher und gesteuerter Einspeisung darüber.
Was ist die Marktprämie und wer zahlt sie?
Die Marktprämie ist die Differenz zwischen dem Fördersatz Ihrer Anlage und dem monatlichen Marktwert von Solarstrom. Sie wird vom Netzbetreiber gezahlt und nicht mit den Gebühren des Direktvermarkters verrechnet.
Was kostet ein Direktvermarkter?
Üblich sind ein fixes monatliches Entgelt nach Anlagengröße, ein variabler Anteil von wenigen Prozent des Börsenerlöses, durchgereichte Ausgleichskosten und eine einmalige Einrichtungsgebühr, bei LUOX Energy 200 €.
Kann meine bestehende Anlage in die Direktvermarktung wechseln?
Grundsätzlich ja, wenn der Wechselrichter eine Schnittstelle bietet oder eine Steuerbox nachgerüstet wird. Ob sich der freiwillige Wechsel für eine kleine Bestandsanlage lohnt, rechnen wir vorher durch.
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„Wir schauen uns Ihr Dach an und rechnen ehrlich durch – auch dann, wenn das Ergebnis gegen eine Anlage spricht.“
Matthias Zeiler, Geschäftsführer M&M Solar Bamberg


















