Es ist die wohl wichtigste Nachricht des Jahres für alle, die über eine Photovoltaikanlage nachdenken: Das Bundeskabinett hat am 29. Juli 2026 beschlossen, die feste Einspeisevergütung für neue Anlagen zum 1. Januar 2027 abzuschaffen. Was das konkret bedeutet, was heute noch gilt — und warum die Entscheidung „jetzt oder später“ plötzlich eine ganz andere Tragweite hat.
Das Wichtigste in Kürze
- Heute gilt: 7,70 Cent/kWh bei Überschusseinspeisung, 12,22 Cent bei Volleinspeisung (Anlagen bis 10 kWp, Inbetriebnahme seit 1. August 2026) — garantiert für 20 Jahre
- Geplant ab 2027: keine feste Einspeisevergütung mehr für Neuanlagen, stattdessen eine befristete Übergangszahlung
- Wichtig: Das ist ein Regierungsentwurf, noch kein Gesetz — Bundestag, Bundesrat und EU-Kommission müssen noch zustimmen. Änderungen sind möglich
- Bestandsschutz: Wer seine Anlage bis Ende 2026 in Betrieb nimmt, behält die volle 20-Jahres-Garantie — unabhängig davon, was 2027 kommt
Was heute gilt: die Sätze seit 1. August 2026
Zum 1. August ist die Einspeisevergütung planmäßig um rund ein Prozent gesunken (halbjährliche Degression nach § 49 EEG). Diese Werte der Bundesnetzagentur gelten für Anlagen, die zwischen dem 1. August 2026 und dem 31. Januar 2027 in Betrieb gehen:
| Anlagengröße | Überschusseinspeisung | Volleinspeisung |
|---|---|---|
| bis 10 kWp | 7,70 ct/kWh | 12,22 ct/kWh |
| 10–40 kWp | 6,66 ct/kWh | 10,24 ct/kWh |
Entscheidend ist das Datum der Inbetriebnahme: Der an diesem Tag gültige Satz wird festgeschrieben und ändert sich 20 Jahre lang nicht mehr.
Was sich 2027 ändern soll
Der Kabinettsbeschluss vom 29. Juli 2026 sieht vor, die feste Einspeisevergütung für Neuanlagen zum 1. Januar 2027 durch ein befristetes Modell zu ersetzen:
- Übergangszahlung: statt der dauerhaften Vergütung nur noch eine zeitlich begrenzte Zahlung — rund einen Cent unter dem heutigen Satz, für maximal 36 Monate statt 20 Jahre
- Direktvermarktungsbonus: zusätzlich 1,5 Cent/kWh für Anlagen unter 25 kW, für bis zu 48 Monate
- Absteigende Staffelung: 2027 gilt die Übergangszahlung für Anlagen unter 50 kW, 2028 nur noch unter 25 kW, 2029 unter 7 kW — ab 2030 entfällt sie ganz
Ganz wichtig zur Einordnung: Das ist bislang ein Regierungsentwurf. Der Bundestag berät ab September 2026, danach müssen Bundesrat und EU-Kommission zustimmen. Details können sich noch ändern — seriös ist deshalb nur eine Aussage: Die Richtung steht fest, die genaue Ausgestaltung nicht.
Der Bestandsschutz — und warum er alles entscheidet
Für alle bestehenden Anlagen gilt: Es ändert sich nichts. Wer heute einspeist, bekommt seinen bei Inbetriebnahme festgeschriebenen Satz weiter, die vollen 20 Jahre. Und genau das gilt auch für jede Anlage, die noch bis zum 31. Dezember 2026 ans Netz geht: 7,70 Cent pro Kilowattstunde, garantiert bis 2046.
Wer dagegen erst 2027 baut, bekommt nach heutigem Stand des Entwurfs eine niedrigere Zahlung — und diese nur für maximal drei Jahre statt zwanzig.
Kaufen oder warten? Eine ehrliche Rechnung
Das Argument „jetzt schnell noch“ wird gerade viel bemüht. Bleiben wir bei den Fakten: Bei einer 10-kWp-Anlage mit typischer Einspeisung von etwa 6.000 kWh pro Jahr bringt die Einspeisevergütung rund 460 Euro jährlich — über 20 Jahre also gut 9.000 Euro, planbar und garantiert. Fällt diese Garantie weg und bleibt nur eine dreijährige Übergangszahlung, verändert das die Kalkulation einer Neuanlage deutlich.
Trotzdem die ehrliche Einordnung: Die Einspeisevergütung war nie der Hauptgrund für eine PV-Anlage. Der große Hebel ist und bleibt der Eigenverbrauch — jede selbst genutzte Kilowattstunde spart 30 bis 40 Cent Netzstrom, also das Vier- bis Fünffache der Einspeisevergütung. Wer mit Speicher, Wallbox oder Wärmepumpe viel Eigenstrom nutzt, rechnet auch ohne feste Vergütung gut. Die Reform macht Photovoltaik nicht unwirtschaftlich — sie verschiebt das Gewicht noch stärker zum Eigenverbrauch.
Was Sie jetzt konkret tun sollten
- Wenn Sie ohnehin planen: Inbetriebnahme möglichst noch 2026 anstreben — das sichert 20 Jahre feste Vergütung. Wichtig ist der Termin beim Netzbetreiber, nicht das Datum der Bestellung
- Realistisch bleiben: Zwischen Beratung, Planung, Netzanmeldung und Montage vergehen Wochen. Wer die Frist ernsthaft anpeilt, sollte jetzt ins Gespräch gehen
- Auf Eigenverbrauch auslegen: Anlage großzügig dimensionieren, Speicher mitdenken, künftige Verbraucher wie Wallbox oder Wärmepumpe einplanen
- Nicht in Panik verfallen: Eine überstürzt geplante Anlage ist teurer als ein Cent weniger Vergütung. Qualität und richtige Auslegung zählen über 25 Jahre mehr
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Einspeisevergütung aktuell?
Seit dem 1. August 2026 gilt für neue Anlagen bis 10 kWp: 7,70 Cent pro kWh bei Überschusseinspeisung und 12,22 Cent bei Volleinspeisung. Für 10 bis 40 kWp sind es 6,66 bzw. 10,24 Cent. Der Satz wird bei Inbetriebnahme festgeschrieben und gilt 20 Jahre.
Wird die Einspeisevergütung wirklich abgeschafft?
Das Bundeskabinett hat am 29. Juli 2026 einen Entwurf beschlossen, der die feste Einspeisevergütung für Neuanlagen ab 1. Januar 2027 durch eine befristete Übergangszahlung ersetzt. Es ist aber noch kein geltendes Gesetz — Bundestag, Bundesrat und EU-Kommission müssen noch zustimmen.
Verliere ich meine Vergütung, wenn ich schon eine Anlage habe?
Nein. Für bestehende Anlagen gilt Bestandsschutz: Der bei Inbetriebnahme festgeschriebene Satz läuft die vollen 20 Jahre weiter. Das gilt auch für jede Anlage, die noch bis 31. Dezember 2026 in Betrieb geht.
Lohnt sich eine PV-Anlage ohne feste Einspeisevergütung noch?
Ja. Der wirtschaftliche Hauptnutzen liegt im Eigenverbrauch: Selbst genutzter Solarstrom spart 30 bis 40 Cent pro Kilowattstunde, während die Einspeisung nur 7,70 Cent bringt. Mit Speicher, Wallbox oder Wärmepumpe rechnet sich eine Anlage auch künftig.
Bis wann muss die Anlage laufen, um die feste Vergütung zu sichern?
Maßgeblich ist die Inbetriebnahme bis zum 31. Dezember 2026. Da zwischen Beratung, Netzanmeldung und Montage einige Wochen liegen, sollte die Planung deutlich vorher starten.
Stand: 1. August 2026. Da das Gesetzgebungsverfahren läuft, aktualisieren wir diesen Ratgeber laufend. Quellen: Bundesnetzagentur (Fördersätze), Kabinettsbeschluss vom 29. Juli 2026.