Definition
Bei der Direktvermarktung wird der eingespeiste Solarstrom nicht über die feste Einspeisevergütung abgerechnet, sondern über einen Dienstleister an der Strombörse verkauft. Für Anlagen ab 100 kWp ist das Pflicht; kleinere Anlagen können freiwillig wechseln. Eine Marktprämie gleicht die Differenz zum EEG-Niveau aus.
Kurz erklärt
Relevant ist die Direktvermarktung vor allem für Gewerbeanlagen: Ab 100 kWp führt kein Weg daran vorbei, der Vermarkter übernimmt Börsenverkauf und Fahrplanmeldungen gegen eine Servicegebühr. Dank Marktprämie liegt der Erlös in Summe etwa auf EEG-Niveau, bei geschickter Vermarktung darüber. Für private Hausanlagen unter 25 kWp lohnt der freiwillige Wechsel dagegen selten — die Dienstleisterkosten fressen den kleinen Mehrerlös meist auf; hier bleibt die Einspeisevergütung nach EEG der einfachere Weg. Spannend wird Direktvermarktung perspektivisch in Kombination mit Speichern und dynamischen Preisen — ein Feld, das sich gerade entwickelt.
Häufige Fragen
Ab wann ist Direktvermarktung Pflicht?
Für neue Anlagen ab 100 kWp installierter Leistung. Darunter ist sie freiwillig — die meisten Hausanlagen bleiben bei der festen Einspeisevergütung.
Lohnt sich Direktvermarktung für meine Hausanlage?
Meist nicht: Die Gebühren des Vermarkters übersteigen bei kleinen Einspeisemengen den möglichen Mehrerlös. Interessant wird es erst bei größeren Gewerbeanlagen.
Verwandte Begriffe: Einspeisevergütung · EEG · Volleinspeisung