Direktvermarktung

Definition

Bei der Direktvermarktung wird der eingespeiste Solarstrom nicht über die feste Einspeisevergütung abgerechnet, sondern über einen Dienstleister an der Strombörse verkauft. Für Anlagen ab 100 kWp ist das Pflicht; kleinere Anlagen können freiwillig wechseln. Eine Marktprämie gleicht die Differenz zum EEG-Niveau aus.

Kurz erklärt

Relevant ist die Direktvermarktung vor allem für Gewerbeanlagen: Ab 100 kWp führt kein Weg daran vorbei, der Vermarkter übernimmt Börsenverkauf und Fahrplanmeldungen gegen eine Servicegebühr. Dank Marktprämie liegt der Erlös in Summe etwa auf EEG-Niveau, bei geschickter Vermarktung darüber. Für private Hausanlagen unter 25 kWp lohnt der freiwillige Wechsel dagegen selten — die Dienstleisterkosten fressen den kleinen Mehrerlös meist auf; hier bleibt die Einspeisevergütung nach EEG der einfachere Weg. Spannend wird Direktvermarktung perspektivisch in Kombination mit Speichern und dynamischen Preisen — ein Feld, das sich gerade entwickelt.

Häufige Fragen

Ab wann ist Direktvermarktung Pflicht?

Für neue Anlagen ab 100 kWp installierter Leistung. Darunter ist sie freiwillig — die meisten Hausanlagen bleiben bei der festen Einspeisevergütung.

Lohnt sich Direktvermarktung für meine Hausanlage?

Meist nicht: Die Gebühren des Vermarkters übersteigen bei kleinen Einspeisemengen den möglichen Mehrerlös. Interessant wird es erst bei größeren Gewerbeanlagen.

Verwandte Begriffe: Einspeisevergütung · EEG · Volleinspeisung

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