EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz)
Definition
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) regelt seit dem Jahr 2000 die Förderung von Strom aus erneuerbaren Quellen in Deutschland. Für Photovoltaik-Betreiber ist es die rechtliche Grundlage der Einspeisevergütung: Es garantiert den bei Inbetriebnahme gültigen Vergütungssatz für 20 Jahre.
Kurz erklärt
Drei EEG-Mechanismen sollte jeder Anlagenbetreiber kennen: Erstens die 20-Jahres-Garantie — der Vergütungssatz Ihrer Anlage ändert sich nach Inbetriebnahme nicht mehr. Zweitens die Degression: Für Neuanlagen sinken die Sätze halbjährlich um rund ein Prozent (Details unter Einspeisevergütung). Drittens wurden mit den Solarpaketen viele Regeln vereinfacht — etwa für Balkonkraftwerke und den Netzanschluss kleiner Anlagen. Die frühere EEG-Umlage ist seit 2022 abgeschafft; auf selbst verbrauchten Solarstrom fällt keine Umlage mehr an. Weitere Reformen werden politisch diskutiert — für Bestandsanlagen gilt aber Vertrauensschutz.
Häufige Fragen
Wie lange gilt die EEG-Vergütung?
20 Jahre plus den Rest des Inbetriebnahmejahres. Danach läuft die Anlage als „ausgefördert“ weiter — der Strom kann weiter selbst verbraucht oder vermarktet werden.
Sinkt meine Vergütung während der Laufzeit?
Nein. Die Degression betrifft nur Neuanlagen — der bei Ihrer Inbetriebnahme gültige Satz bleibt für die gesamte Förderdauer fest.
Ausführlich im Ratgeber: Photovoltaik-Förderung in Bayern 2026: Diese Zuschüsse gibt es wirklich
Verwandte Begriffe: Einspeisevergütung · Volleinspeisung

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Matthias Zeiler, Geschäftsführer M&M Solar Bamberg

















