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Solar-Lexikon

EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz)

Definition

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) regelt seit dem Jahr 2000 die Förderung von Strom aus erneuerbaren Quellen in Deutschland. Für Photovoltaik-Betreiber ist es die rechtliche Grundlage der Einspeisevergütung: Es garantiert den bei Inbetriebnahme gültigen Vergütungssatz für 20 Jahre.

Kurz erklärt

Drei EEG-Mechanismen sollte jeder Anlagenbetreiber kennen: Erstens die 20-Jahres-Garantie — der Vergütungssatz Ihrer Anlage ändert sich nach Inbetriebnahme nicht mehr. Zweitens die Degression: Für Neuanlagen sinken die Sätze halbjährlich um rund ein Prozent (Details unter Einspeisevergütung). Drittens wurden mit den Solarpaketen viele Regeln vereinfacht — etwa für Balkonkraftwerke und den Netzanschluss kleiner Anlagen. Die frühere EEG-Umlage ist seit 2022 abgeschafft; auf selbst verbrauchten Solarstrom fällt keine Umlage mehr an. Weitere Reformen werden politisch diskutiert — für Bestandsanlagen gilt aber Vertrauensschutz.

Häufige Fragen

Wie lange gilt die EEG-Vergütung?

20 Jahre plus den Rest des Inbetriebnahmejahres. Danach läuft die Anlage als „ausgefördert“ weiter — der Strom kann weiter selbst verbraucht oder vermarktet werden.

Sinkt meine Vergütung während der Laufzeit?

Nein. Die Degression betrifft nur Neuanlagen — der bei Ihrer Inbetriebnahme gültige Satz bleibt für die gesamte Förderdauer fest.

Ausführlich im Ratgeber: Photovoltaik-Förderung in Bayern 2026: Diese Zuschüsse gibt es wirklich

Verwandte Begriffe: Einspeisevergütung · Volleinspeisung

Matthias Zeiler, Geschäftsführer von M&M Solar Bamberg, im Lager vor Solarmodulen

„Fragen zu einem Begriff? Wir erklären es Ihnen am Telefon – ohne Verkaufsdruck.“

Matthias Zeiler, Geschäftsführer M&M Solar Bamberg