Einspeisevergütung

Definition

Die Einspeisevergütung ist der gesetzlich festgelegte Betrag, den Betreiber einer Photovoltaikanlage für jede Kilowattstunde Solarstrom erhalten, die sie ins öffentliche Netz einspeisen. Grundlage ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Der Satz wird bei Inbetriebnahme festgeschrieben und gilt 20 Jahre. Für Anlagen bis 10 kWp, die zwischen Februar und Juli 2026 ans Netz gehen, beträgt er 7,78 Cent pro kWh bei Überschusseinspeisung und 12,35 Cent bei Volleinspeisung.

Kurz erklärt

Produziert Ihre PV-Anlage mehr Strom, als Sie verbrauchen, fließt der Überschuss automatisch ins Netz — Ihr Netzbetreiber vergütet jede Kilowattstunde. Wichtig zu wissen: Die Sätze sinken für Neuanlagen alle sechs Monate um rund ein Prozent (Degression); der bei Inbetriebnahme gültige Satz bleibt aber 20 Jahre garantiert. Da selbst verbrauchter Solarstrom rund 30–40 Cent Strombezugskosten spart, die Einspeisung aber nur 7,78 Cent bringt, gilt die Faustregel: möglichst viel Eigenverbrauch, der Rest geht vergütet ins Netz. Voraussetzung für die Zahlung ist die Anmeldung beim Netzbetreiber und die Registrierung im Marktstammdatenregister innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2026?

Für neue Anlagen bis 10 kWp: 7,78 Cent pro kWh bei Überschusseinspeisung, 12,35 Cent bei Volleinspeisung (Inbetriebnahme 1. Februar bis 31. Juli 2026). Der Satz gilt ab Inbetriebnahme für 20 Jahre.

Wer zahlt die Einspeisevergütung aus?

Der örtliche Netzbetreiber — im Raum Bamberg je nach Standort die Stadtwerke Bamberg oder Bayernwerk Netz. Die Abrechnung erfolgt in der Regel monatlich oder jährlich.

Verwandte Begriffe: Eigenverbrauch · Stromspeicher

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