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Solar-Lexikon

Marktprämie

Definition

Die Marktprämie ist der Förderbestandteil in der Direktvermarktung: Sie gleicht die Differenz zwischen dem anzulegenden Wert einer Anlage, also dem gesetzlichen Fördersatz, und dem monatlichen Marktwert von Solarstrom aus. Gezahlt wird sie vom Netzbetreiber, zusätzlich zum Erlös an der Strombörse.

Kurz erklärt

Die Höhe wird jeden Monat neu berechnet: Fällt der Börsenwert von Solarstrom, steigt die Marktprämie, und umgekehrt. Für den Betreiber ergibt sich damit in Summe ungefähr das Niveau der festen Einspeisevergütung. Der Direktvermarkter darf die Marktprämie nicht mit seinen Gebühren verrechnen, sie kommt zu 100 % beim Betreiber an.

Zwei Einschränkungen gelten: In Stunden mit negativen Börsenpreisen entfällt die Marktprämie für neuere Anlagen, und nach Ende des Förderzeitraums gibt es sie nicht mehr. Im Beispiel unserer 15-kWp-Anlage macht die Marktprämie rund ein Drittel des Jahreserlöses aus, 202 € von 615 €.

Häufige Fragen

Wer zahlt die Marktprämie?

Der Netzbetreiber, an dessen Netz die Anlage angeschlossen ist. Der Direktvermarkter zahlt nur den Börsenerlös aus.

Wie wird die Marktprämie berechnet?

Als Differenz zwischen dem anzulegenden Wert der Anlage und dem Monatsmarktwert Solar, den die Übertragungsnetzbetreiber monatlich veröffentlichen.

Verwandte Begriffe: Direktvermarktung · Einspeisevergütung · EEG

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