Definition
Der Netzanschluss verbindet die Photovoltaikanlage mit dem öffentlichen Stromnetz. Vor der Inbetriebnahme prüft und genehmigt der örtliche Netzbetreiber die Anlage; anschließend wird ein Zweirichtungszähler eingebaut, der Einspeisung und Bezug getrennt misst.
Kurz erklärt
Der Ablauf: Der Fachbetrieb stellt das Netzanschlussbegehren beim Netzbetreiber — im Raum Bamberg je nach Standort die Stadtwerke Bamberg oder Bayernwerk Netz. Für Anlagen bis 30 kWp gilt seit dem Solarpaket I ein vereinfachtes Verfahren: Antwortet der Netzbetreiber nicht innerhalb von vier Wochen, gilt der Anschluss als genehmigt. Ein häufig unterschätzter Punkt ist der Zählerschrank: Entspricht er nicht mehr den aktuellen Normen, muss er modernisiert werden — das ist der häufigste versteckte Kostenfaktor bei älteren Gebäuden und sollte bei der Besichtigung gleich mitgeprüft werden. Nach der Installation folgen Zählertausch und die Registrierung im Marktstammdatenregister.
Häufige Fragen
Wie lange dauert der Netzanschluss?
Für Anlagen bis 30 kWp gilt ein vereinfachtes Verfahren: Antwortet der Netzbetreiber nicht innerhalb von vier Wochen auf das Anschlussbegehren, gilt der Anschluss als genehmigt. Der Zählertausch folgt meist kurz nach der Installation.
Was ist ein Zweirichtungszähler?
Ein Stromzähler, der eingespeisten und bezogenen Strom getrennt erfasst. Er ersetzt beim PV-Anschluss den alten Bezugszähler und ist Voraussetzung für die Vergütungsabrechnung.
Verwandte Begriffe: Marktstammdatenregister · Einspeisevergütung · Smart Meter