Nulleinspeisung
Definition
Bei der Nulleinspeisung wird eine Photovoltaikanlage so geregelt, dass sie keinen Strom ins öffentliche Netz abgibt — der Wechselrichter drosselt die Erzeugung auf den momentanen Eigenbedarf. Es gibt dann keine Einspeisevergütung, dafür entfallen einige Anforderungen des Netzbetreibers.
Kurz erklärt
Typische Einsatzfälle sind Sonderkonstellationen: ein begrenzter Netzanschluss, ein Zählerschrank, dessen Umbau unverhältnismäßig teuer wäre, oder gewerbliche Situationen mit hohem Tagesverbrauch. Für das normale Einfamilienhaus ist Nulleinspeisung dagegen selten sinnvoll — sie verschenkt Ertrag, den die Einspeisevergütung bezahlen würde. Ein Speicher mildert den Verlust, weil weniger gedrosselt werden muss. Wichtig: Auch eine Nulleinspeisungs-Anlage muss im Marktstammdatenregister registriert und beim Netzbetreiber angemeldet werden.
\nWann Nulleinspeisung wirklich sinnvoll ist, was Sie an Vergütung verlieren und wie die 60-Prozent-Begrenzung des Solarspitzengesetzes als Mittelweg funktioniert, rechnet unser Ratgeber zur Nulleinspeisung durch.
\n\nHäufige Fragen
Wann ist Nulleinspeisung sinnvoll?
In Sonderfällen — etwa wenn der Netzbetreiber den Anschluss begrenzt oder ein Umbau des Zählerschranks unverhältnismäßig teuer wäre. Für die meisten Hausanlagen verschenkt sie Ertrag.
Muss ich eine Nulleinspeisungs-Anlage anmelden?
Ja. Auch ohne Einspeisung sind die Registrierung im Marktstammdatenregister und die Anmeldung beim Netzbetreiber Pflicht.
Verwandte Begriffe: Einspeisevergütung · Netzanschluss · Marktstammdatenregister

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Matthias Zeiler, Geschäftsführer M&M Solar Bamberg

















