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Solar-Lexikon

Solarspitzengesetz

Definition

Das Solarspitzengesetz ist die Kurzbezeichnung für ein Gesetzespaket, das im Februar 2025 in Kraft trat und die Einspeisung neuer Photovoltaikanlagen an die Netzsituation koppelt: keine Vergütung in Viertelstunden mit negativen Börsenpreisen, eine Einspeisebegrenzung auf 60 % der Leistung für Anlagen ohne intelligentes Messsystem und die Pflicht zur Steuerbarkeit über das Smart Meter.

Kurz erklärt

Ziel ist, die Mittagsspitzen abzufedern, in denen bundesweit mehr Solarstrom erzeugt wird, als das Netz aufnehmen kann. Für Betreiber neuer Anlagen heißt das: In Stunden mit negativen Strompreisen gibt es keine Einspeisevergütung; als Ausgleich verlängert sich der Vergütungszeitraum um die betroffenen Stunden. Solange kein Smart Meter eingebaut ist, darf nur 60 % der Nennleistung eingespeist werden, was bei einer Hausanlage nur wenige Prozent Jahresertrag kostet. Balkonkraftwerke sind von den Regeln ausgenommen.

Für die Praxis bedeutet das: Ein Stromspeicher mit Energiemanagement macht aus den Verlustzeiten Eigenverbrauch, und die Steuerbarkeit ist bei neuen Anlagen ohnehin Standard. Was das für die Anlagenplanung heißt, steht im Ratgeber Nulleinspeisung und Einspeisebegrenzung; die Fortsetzung ab 2027 erklärt der Ratgeber zur Direktvermarktung.

Häufige Fragen

Für welche Anlagen gilt das Solarspitzengesetz?

Für Anlagen, die seit dem 25. Februar 2025 in Betrieb gegangen sind. Bestandsanlagen behalten ihre bisherigen Regeln.

Wie viel Ertrag kostet die 60-Prozent-Begrenzung?

Bei einer typischen Hausanlage etwa 2 bis 4 % des Jahresertrags, mit Speicher weniger, weil die Spitze in die Batterie geht. Mit eingebautem Smart Meter entfällt die Begrenzung.

Bekomme ich bei negativen Strompreisen gar nichts?

Für die betroffenen Viertelstunden keine Vergütung. Dafür verlängert sich der 20-jährige Vergütungszeitraum um diese Stunden.

Verwandte Begriffe: Negative Strompreise · Smart Meter · Einspeisevergütung · Nulleinspeisung · Direktvermarktung

Matthias Zeiler, Geschäftsführer von M&M Solar Bamberg, im Lager vor Solarmodulen

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