Definition
Der Überspannungsschutz schützt Wechselrichter, Speicher und Hauselektronik vor Spannungsspitzen, wie sie vor allem bei Gewittern entstehen — auch ohne direkten Blitzeinschlag, etwa durch Einschläge in der Nachbarschaft. Bei der Installation neuer Photovoltaikanlagen ist er nach den geltenden VDE-Normen vorgeschrieben und wird auf der Gleich- und Wechselstromseite eingebaut.
Kurz erklärt
Wichtig ist die Abgrenzung: Überspannungsschutz ist kein Blitzableiter. Der äußere Blitzschutz (Fangeinrichtung auf dem Dach) fängt direkte Einschläge ab und ist fürs normale Einfamilienhaus meist nicht vorgeschrieben — der innere Überspannungsschutz dagegen begrenzt Spannungsspitzen auf den Leitungen und schützt so die empfindliche Elektronik: Wechselrichter, Speicher, Energiemanagement und letztlich alle Geräte im Haus. Eingebaut werden die Schutzmodule im Zählerschrank bzw. Generatoranschlusskasten. Die Kosten sind im Verhältnis zum geschützten Wert gering — ein ausgefallener Wechselrichter kostet ein Vielfaches.
Häufige Fragen
Ist Überspannungsschutz bei PV-Anlagen Pflicht?
Ja — die einschlägigen VDE-Normen schreiben ihn bei Neuinstallationen auf DC- und AC-Seite vor. Seriöse Fachbetriebe bauen ihn standardmäßig ein.
Ersetzt der Überspannungsschutz einen Blitzableiter?
Nein. Der äußere Blitzschutz gegen Direkteinschläge ist ein eigenes System und im Einfamilienhaus meist freiwillig — der Überspannungsschutz schützt „von innen“ vor Spannungsspitzen auf den Leitungen.
Verwandte Begriffe: Wechselrichter · Zählerschrank · Photovoltaik-Versicherung